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Das Bundesförderprogramm unterscheidet zwei Varianten, nach denen ein Breitbandnetz nach dem Ausbau betrieben werden kann. Die Gemeinden haben die Wahl zwischen dem Deckungslückenmodell und dem Betreibermodell.

 

Das erstgenannte Deckungslückenmodell zeichnet sich dadurch aus, dass einem privatwirtschaftlich geführten Telekommunikationsunternehmen ein Zuschuss gezahlt wird, damit dieses die Breitbandversorgung für die Bevölkerung auch in wirtschaftlich uninteressanten ländlichen Gebieten errichtet und betreibt. Die Gemeinde übernimmt diese wirtschaftliche Lücke, welche gefördert wird. Das Breitbandnetz ist allerdings im Eigentum des Telekommunikationsunternehmens; die Gemeinde erhält für ihren Zuschuss keinen materiellen Gegenwert. Dieses Modell kam in Leutershausen im Bereich des Landesförderprogrammes zur Anwendung.

Im Rahmen des hier beschriebenen Bundesförderprogrammes hat sich die Stadt Leutershausen/das KUL für das Betreibermodell entschieden. Dabei errichtet das KUL unter Zuhilfenahme von Fördermitteln die gesamte passive Infrastruktur in Eigenregie und verpachtet diese langfristig an einen Betreiber.
Damit bleibt die Infrastruktur im Eigentum des Kommunalunternehmens. Die Bau- und Baunebenkosten werden durch den Bund mit 50% gefördert.

Weiterhin fördert der Freistaat Bayern durch das Kofinanzieriungsprogramm voraussichtlich nochmals 38%.

Somit könnten fast bis zu 90% der vom KUL aufgewandten Kosten durch Förderungen gedeckt werden.

 

Ziel ist, dass nach dem Ausbau etwa 700 Haushalte und ca. 80 Gewerbebetrieben Bandbreiten von bis zu 1000 Mbit/s zur Verfügung stehen.
Des weiteren bekommen die Schulen in Leutershausen und Weißenkirchberg Zugang zum schnellen Internet.

Dafür werden etwa 90 km Leerrohre und 150km Glasfaserleitungen verlegt

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