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Die Glasfaserleitung wurde gefördert bis ins Gebäude verlegt (FTTH).
D.h. der Hauseigentümer hatte hierfür keinerlei Kosten zu tragen, unabhängig davon, ob er einen Vertrag mit unserem Betreiber abschließt oder nicht.

Damit wir unsere Leitung auf Ihr Grundstück legen dürfen, haben wir den betroffenen Bürgern im Herbst 2019 einen Gebäude- und Grundstücksnutzungsvertrag zukommen lassen, der ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückgeschickt werden sollte. Ohne diese Einwilligung haben wir keine Leitung auf das Grundstück verlegt.

Sollten Sie im Zuge des Förderprogrammes keinen Anschluss erhalten haben, weil Sie neu gebaut haben oder damals Ihre Einwilligung nicht erteilten, wenden Sie sich bitte an uns. Es liegen genügend Resverekapazitäten im Boden, um weitere Haushalte anzuschließen. Die Kosten muss nun allerdings der Grundstückseigentümer selbst tragen, da das Förderprogramm abgeschlossen ist. Diese variieren je nach Situation vor Ort. Wir beraten Sie aber gerne.

Wir verlegen zunächst ein Leerrohr mit einem Durchmesser von 1cm von der Straße in Ihren Hausanschlussraum. Dazu treten wir bzw. die beauftrage Baufirma vor Beginn der Bauarbeiten mit Ihnen in Kontakt und legen die Leitungstrasse durch Ihr Grundstück gemeinsam fest und führen eine Beweissicherung durch.

Ist das Leerrrohr verlegt, werden die Glasfaserleitungen mit Druckluft eingeblasen.
In jeder Ortschaft sind ein oder mehrere Kabelverzweigerkästen (KVZ) aufgestellt, von denen die Haushalte angefahren werden. Die eingeführte Glasfaser wird in Ihrem Hausanschlussraum in ein Kästchen eingeführt, den APL (Abschlusspunkt Linientechnik). Der APL besitzt Abmessungen von etwa 30cm x 20cm x 10cm und benötigt einen Stromanschluss.


Sollten Sie kein schnelles Internet buchen, verbleibt die Glasfaser in diesem Kästchen. Schließen Sie einen Vertrag mit unserem Betreiber, wird vom APL über einen Konverter der Router angefahren.

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