
Hannenbach, Straßenwirtshaus und Neunkirchen wurden im Jahr 2019 im Landesförderprogramm nur als FTTC-Anschlüsse (fiber to the curb) ausgebaut.
Die Bandbreiten betragen hier nur 30 bzw. 50 Mbit/s und der Bereich gilt damit als „graue Fleck“.
Das sog. Lückenschluss-Programm des Bundes setzt hier an und ermöglicht einen geförderten Ausbau solcher verbliebener unterversorgter Gebiete im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024.
Die Nachfrage für das Programm ist so hoch, dass die Fördervergabe über ein Punktesystem erfolgt. Da Leutershausen in Sachen Breitband bereits in der Vergangenheit gut vorgearbeitet hat und dies somit die letzten Haushalte waren, um eine flächendeckende Versorgung zu erhalten, war die Punktzahl entsprechend hoch, um die Gelder zu erlangen.
Das Bundesförderprogramm unterscheidet zwei Varianten, nach denen ein Breitbandnetz nach dem Ausbau betrieben werden kann. Die Gemeinden haben die Wahl zwischen dem Deckungslückenmodell und dem Betreibermodell.
Das erstgenannte Deckungslückenmodell zeichnet sich dadurch aus, dass einem privatwirtschaftlich geführten Telekommunikationsunternehmen ein Zuschuss gezahlt wird, damit dieses die Breitbandversorgung für die Bevölkerung auch in wirtschaftlich uninteressanten ländlichen Gebieten errichtet und betreibt. Die Gemeinde übernimmt diese wirtschaftliche Lücke, welche gefördert wird. Das Breitbandnetz ist allerdings im Eigentum des Telekommunikationsunternehmens; die Gemeinde erhält für ihren Zuschuss keinen materiellen Gegenwert. Dieses Modell kam in Leutershausen im Bereich des Landesförderprogrammes zur Anwendung.
Im Rahmen des hier beschriebenen Bundesförderprogrammes hat sich das KUL wie beim Glasfaserausbau 2019/2020 erneut für das Betreibermodell entschieden. Dabei errichtet das KUL unter Zuhilfenahme von Fördermitteln die gesamte passive Infrastruktur in Eigenregie und verpachtet diese langfristig an einen Betreiber.
Damit bleibt die Infrastruktur im Eigentum des Kommunalunternehmens. Die Bau- und Baunebenkosten werden durch den Bund mit 50% gefördert.
Weiterhin fördert der Freistaat Bayern durch das Kofinanzierungsprogramm voraussichtlich nochmals 25%.
Somit könnten bis zu 75% der vom KUL aufgewandten Kosten durch Förderungen gedeckt werden.
Gleichzeitig erhöht sich die Rentabilität unseres bestehenden Netzes durch einen Anstieg der angeschlossenen Haushalte von ca. 550 auf 660.
Ziel ist, dass nach dem Ausbau etwa 110 Haushalten in Neunkirchen, Straßenwirtshaus und Hannenbach Bandbreiten von bis zu 1000 Mbit/s zur Verfügung stehen.
Im Dezember 2026 soll das Breitbandnetz in Betrieb gehen.
Dafür sind ca. 6,5km Leerrohre zu verlegen.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
https://aconium.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/




